Audits und Behörden
In Industrie- und Gewerbebetrieben werden aufgrund von Audits (Umwelt, QM, ISO, Energie, TÜV-Austria) oder von Behördenseite her eine Begehung bzw. Besichtigung der Produktions- oder Lagerflächen durchgeführt. Dabei werden Bereiche unter die Lupe genommen, die unzureichend gekennzeichnet und deshalb gefährlich sind. Das könnten sein:
- Fluchtwege
Diese sollten zumeist in Blau oder Grün mit 10cm Linien abgegrenzt werden. Zusätzlich werden noch runde, Blau unterlegte Symbole mit einem integrierten weißen Männchen zirka alle 10 Meter platziert. Die Fluchtwegbreite ist zumeist zwischen 1 Meter und 1,20 Meter. - Lagerflächen
Werden durch Signalgelbe oder Weiße 10-12cm Begrenzungslinien markiert. Kleine Lagerflächen können andersfarbig markiert sein. Dabei ist vom Platz her Rücksicht auf Fluchtwege, Gehwege und Staplerspuren zu nehmen. - Besucherwege + Gehwege
Nachdem größere Unternehmen von Besuchern oder Schulklassen besucht werden, empfiehlt es sich diese Wege in Gelb oder Blau zu markieren, zusätzlich kann man noch Symbole oder Trittspuren in gewissen Abständen platzieren. Das gilt auch für Mitarbeiter-Gehwege. Sollten gefährliche Staplerstrassen kreuzen, werden zarte Zebrabalken angebracht. - Straßen für Flurförderfahrzeuge
Diese Staplerspuren werden meist in Weiß oder Gelb begrenzt. Abzuklären wäre die fixe Spurbreite wegen eventueller Gegenverkehrs bereiche. In gefährlichen Bereichen wie Kreuzungen platziert man Richtungspfeile und Haltelinien mit dem Wort „STOP“ davor. - Lkw-Führungslinien für Verladerampen
An Verladerampen müssen riesige Lkw´s zentimetergenau andocken, um gefahrlos von Staplern be-und entladen zu werden . Dabei helfen zumeist 12-15cm gelbe oder weiße lange Führungslinien sehr gut, die der Chauffeur beim Zurückschieben genau in seinen zwei Rückspiegeln sieht. - Elektrische und feuertechnische Anlagen
Hier wird der Bereich von zu öffnenden Feuerwehr-Kästen, Wandhydranten, Brandmelder und Elektr. Schaltschränke mit roten, vollflächigen Signalflächen und Schriften gekennzeichnet. Unterstützt von gut sichbaren großen Wand-Schildern laut gültiger Önorm. - Aufgehende Türen und große Tore
Hier wird der Bereich der zu öffnenden Bereiche von Türen und Tore großzügig mit Sperrlinien, Sperrflächen und Schriften gekennzeichnet. Unterstützt von gut sichtbaren Wand-Schildern laut gültiger Kennzeichnungsverordnung. - Hervorstehende scharfe Ecken und Kanten
In den meisten Fällen wird eine 45 Grad schräge gelb-schwarze Warnmarkierung angebracht, bei extrem gefährlichen Bereichen kombiniert mit Schutzprofilen und Warntafeln. - Maschinen und Geräte mit Bewegungsräumen
Neben baulichen Abgrenzungen werden Markierungen individuell nach Gefahrenpotential zumeist in Signalgelb durch Linien, Kreise oder Sperrflächen aufgebracht, unterstützt von gut positionierten Warnschildern. - Batterieladeplätze für „Stapler“.
Nachdem „Staplerfahrzeuge“ regelmäßig Strom aufladen müssen und dabei gefährliche Gase entweichen, müssen diese Ladebereiche unbedingt gut gekennzeichnet werden. Außerdem müssen jegliche Waren, Paletten und dgl. 3m Abstand zu Ladezonen aufweisen, da Brandgefahr besteht.
Wir kennen solche Situationen gut und können Ihrem Unternehmen Beratung geben, wie diese Gefahrenbereiche mit Markierungen gut entschärft werden können. Dadurch konnten schon Betriebe ihre Audits oder Behörden auflagen positiv abschließen. Sie können auch von uns eine entsprechende Bestätigung der erforderlichen Markierleistungen laut Önorm anfordern.
Unterlagen
In diesem Bereich finden Sie weitere Unterlagen und Materialien bezüglich unseren Dienstleistungen. Sollten noch Fragen bestehen, stehen wir natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.