Ihr Spezialist für Bodenmarkierungen

Audits und Behörden

In Industrie- und Gewerbebetrieben werden aufgrund von Audits (Umwelt, QM, ISO, Energie, RC-Audit) oder von Behördenseite her eine Begehung bzw. Besichtigung der Produktions- oder Lagerflächen durchgeführt. Dabei werden Bereiche unter die Lupe genommen, die gefährlich und unzureichend gekennzeichnet sind, das könnten sein:

  1. Fluchtwege
    Diese sollten zumeist in blau oder grün mit 10cm Linien abgegrenzt werden, zusätzlich können noch die runden, blauen Symbole mit einem weißen flüchtenden oder gehenden Männchen  in diese Flucht-und Gehwege integriert werden.
  2. Lagerflächen
    Werden durch signalgelbe oder andere farbige 10cm Begrenzungslinien markiert. Oder auch nur einzelne, fixe Palettenabstellplätze.
  3. Besucherwege + Gehwege
    Nachdem größere Unternehmen von Besuchern oder Schulklassen besucht werden, empfiehlt es sich diese Wege in gelb oder blau zu markieren, zusätzlich kann man noch Symbole oder Trittspuren in gewissen Abständen platzieren. Das gilt auch für Mitarbeiter-Gehwege. Sollten gefährliche Staplerstrassen kreuzen, werden zarte 40cm-Zebrabalken in 1,5 m bis 2m Breite angebracht.
  4. Straßen für Flurförderfahrzeuge
    Diese Verkehrswege werden in weiß oder gelb begrenzt, abzuklären wären eventuelle Gegenverkehrsbereiche um die Breite zu erhöhen. In gefährlichen Bereichen wie Kreuzungen platziert man Richtungspfeile und Haltelinien mit STOP davor.
  5. Elektrische und feuertechnische Anlagen
    Hier wird der Bereich des zu öffnenden Radiuses von zu öffnenden Kästen und Schaltschränke mit Sperrflächen und Schriften gekennzeichnet. Unterstützt von Wand-Schildern laut gültiger Kennzeichnungsverordnung.
  6. Aufgehende Türen und große Tore
    Hier wird der Bereich des zu öffnenden Radiuses von Türen mit gebogener Sperrlinie oder einer Sperrfläche und Schriften gekennzeichnet. Unterstützt von Wand-Schildern laut gültiger Kennzeichnungsverordnung.
  7. Hervorstehende scharfe Ecken und Kanten
    In den meisten Fällen wird eine 45 Grad schräge gelb-schwarze Warnmarkierung angebracht, bei extrem gefährlichen Bereichen kombiniert mit Schutzprofilen und Warntafeln.
  8. Maschinen und Geräte mit Bewegungsräumen
    Neben baulichen Abgrenzungen werden Markierungen individuell nach Gefahrenpotential zumeist in signalgelb durch Linien oder Kreise aufgebracht, unterstützt von gut positionierten Warnschildern.

 

Wir kennen etliche Situationen gut und können Ihrem Unternehmen bei einer gemeinsamen Besichtigung Beratung geben, wie diese Gefahrenbereiche mit Markierungen gut entschärft werden können. Dadurch konnten schon viele Betriebe ihre Audits oder Behördenauflagen positiv abschließen. Sie können sogar von uns eine entsprechende Bestätigung der erforderlichen Markierleistungen laut Önorm anfordern.

 

Unterlagen

In diesem Bereich finden Sie weitere Unterlagen und Materialien bezüglich unseren Dienstleistungen. Sollten noch Fragen bestehen, stehen wir natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.