Staplerladeplatz
Bei Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge können beim Laden Gase entstehen, die ein explosionsfähiges Gemisch ergeben. Bereiche zum Laden sind durch eine dauerhafte Bodenmarkierung deutlich zu kennzeichnen.
Bei Batterieladestationen sind diverse Sicherheitsaspekte einzuhalten
Es gibt Arbeitsrechtliche Pflichten in explosionsgefährdeten Bereichen.
Gut gekennzeichnete Einzelladeplätze benötigen auch Warnschilder.
Sicherheitsbastände zwischen Einzelladeplätzen sollen eingehalten werden.
Zusätzlich zu Markierungen am Boden sind Verbotsschilder wie Rauchen verboten.
Batterieladestationen brauchen 3m Abstand zu gelagerter Ware.
Verständliche Anforderungen für Ladeplätze liegen bei der AUVA auf.
Zumindest ein Handfeuerlöscher vom Type G6 soll in Nähe sein.
2 dreieckige Warnschilder z.B. Gefahr durch Batterie müssen angebracht werden.
Integration von Gehwegen neben gut beschrifteten Staplerladeplätzen.
Unterlagen
In diesem Bereich finden Sie weitere Unterlagen und Materialien bezüglich unseren Dienstleistungen. Sollten noch Fragen bestehen, stehen wir natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.