Staplerladeplatz
Bei Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge können beim Strom laden Gase entstehen, die ein explosionsfähiges Gemisch ergeben. Bereiche zum Laden sind durch eine dauerhafte Bodenmarkierung deutlich zu kennzeichnen.
In explosionsgefährdeten Bereichen sind 13 Zündquellen auszuschließen.
Bereiche zum Laden (Einzelladeplätze) sind durch eine dauerhafte Bodenmarkierung deutlich zu kennzeichnen.
Eines der arbeitsrechtlichen Pflichten sind Bodenmarkierungen in EX-Bereichen.
Gut gekennzeichnete Einzelladeplätze benötigen auch Warnschilder.
Beim Laden können Gase entstehen, die ein explosionsfähiges Gemisch ergeben.
Sicherheitsabstände zwischen Einzelladeplätzen sollen eingehalten werden.
Verbotsschilder wie Rauchen verboten sind in EX-Bereichen ebenfalls nötig.
Batterieladestationen brauchen einen Sicherheitsabstand zu gelagerter Ware.
Anforderungen für Batterieladeplätze von Flurförderfahrzeugen liegen bei der AUVA auf.
Zumindest ein Handfeuerlöscher vom Type G6 soll immer in Nähe zu finden sein.
Es gibt die Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor EX-Atmosphären.
Integration von Mitarbeiter - Gehwegen neben beschrifteten Staplerladeplatz.
Unterlagen
In diesem Bereich finden Sie weitere Unterlagen und Materialien bezüglich unseren Dienstleistungen. Sollten noch Fragen bestehen, stehen wir natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.